Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Software „CSVgenie" – Ingenieurbüro Markus Kottmann

§1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter der Software „CSVgenie" ist:

Ingenieurbüro Markus Kottmann
Goldäckerstraße 5
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland

Telefon: 0711-7943120
Telefax: 0711-7943121
E-Mail: kontakt@csvgenie.de

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software „CSVgenie" (nachfolgend „Software") durch den jeweiligen Nutzer.

(3) Die Software richtet sich ausschließlich an Schulen sowie Schulträger im Sinne des jeweiligen Landesrechts (nachfolgend gemeinsam „Nutzer"). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist nicht vorgesehen und nicht gestattet. Verbraucherschutzvorschriften finden keine Anwendung.

(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§2 Leistungsbeschreibung

(1) Die Software dient der Verarbeitung und dem Export von Daten aus einer ASV-PostgreSQL-Datenbank sowie optional aus weiteren angebundenen Systemen.

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf dem System des Nutzers. Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten an den Anbieter findet nicht statt.

(3) Die Einrichtung, Konfiguration und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Datenbankzugriffs obliegt ausschließlich dem Nutzer.

§3 Vertragsschluss

(1) Der Abschluss eines Lizenzvertrags erfolgt in folgenden Schritten:

  • Der Nutzer stellt eine Lizenzanfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular.
  • Der Anbieter unterbreitet dem Nutzer ein individuelles Angebot.
  • Der Nutzer nimmt das Angebot an und bestellt verbindlich die Lizenzen.
  • Der Anbieter erstellt innerhalb von 3 Werktagen die Lizenzdateien und verschickt sie zusammen mit der zugehörigen Rechnung per E-Mail.
  • Mit dem Versand der Lizenzdateien und der Rechnung kommt der Lizenzvertrag zustande.

(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(3) Eine automatische oder stillschweigende Verlängerung des Lizenzvertrags findet nicht statt. Jede Lizenzperiode erfordert einen neuen Vertragsschluss.

§4 Lizenzmodell, Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, insbesondere das Urheberrecht, liegen bei csvgenie.de / Ingenieurbüro Markus Kottmann. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in diesen AGB eingeräumt werden, verbleiben beim Anbieter.

(2) Die Software wird in einer kostenlosen Testversion sowie einer kostenpflichtigen Vollversion angeboten.

(3) Die Testversion kann funktional eingeschränkt sein. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang der Testversion besteht nicht.

(4) Die Vollversion wird nach der Anzahl der aktiven Schüler lizenziert. Die Lizenzmenge wird in Schritten von 50 Schülern bemessen (z. B. 50, 100, 150 … Schüler). Maßgeblich ist die Anzahl der in der ASV-Datenbank als aktiv geführten Schüler. Ausgetretene Schüler werden von der Software automatisch nicht berücksichtigt. Überschreitet die aktive Schülerzahl die lizenzierte Menge, werden überzählige Datensätze beim Export automatisch ausgeschlossen.

(5) Mit Vertragsschluss gemäß §3 erhält der Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen der lizenzierten Schülerzahl und für die vereinbarte Lizenzlaufzeit.

(6) Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf einer unbeschränkten Anzahl von Geräten innerhalb der lizenznehmenden Schule. Da die Software portabel und ohne Installation lauffähig ist, ist das Kopieren auf Schulgeräte ausdrücklich gestattet. Eine schulübergreifende Nutzung derselben Lizenz – insbesondere durch Schulträger für mehrere Schulen gleichzeitig – ist nicht gestattet; hierfür ist jeweils eine eigene Lizenz pro Schule erforderlich.

(7) Eine Weitergabe, Vermietung, Verleih oder anderweitige Nutzung der Software durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

(8) Es ist dem Nutzer untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu analysieren (Reverse Engineering), zu modifizieren oder abgeleitete Werke zu erstellen. Ausgenommen sind Fälle, in denen dies durch zwingende gesetzliche Vorschriften ausnahmsweise gestattet ist.

§5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung des Lizenzbetrags erfolgt ausschließlich per Überweisung. Die Bankverbindung des Anbieters wird dem Nutzer im Rahmen der Rechnungsstellung mitgeteilt.

(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Lizenz ist für 12 Monate gültig. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch und erfordert einen neuen Vertragsschluss gemäß §3.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung der Lizenzdateien bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bestehende Lizenzansprüche des Nutzers zu sperren.

(5) Eine Aufrechnung durch den Nutzer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§6 Laufzeit und Pflichten bei Vertragsende

(1) Der Lizenzvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.

(2) Der Lizenzvertrag verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf der vereinbarten Lizenzlaufzeit erlischt das Nutzungsrecht an der Vollversion ohne weiteres Zutun.

(3) Eine Weiternutzung der Vollversion nach Ablauf der Lizenzlaufzeit erfordert den Abschluss eines neuen Lizenzvertrags gemäß §3.

(4) Das Recht zur Nutzung der kostenlosen Testversion ist zeitlich nicht beschränkt, jedoch auf den für die Testversion vorgesehenen Funktionsumfang begrenzt.

(5) Mit Ablauf der Lizenzlaufzeit ist der Nutzer verpflichtet, alle erhaltenen Lizenzdateien vollständig zu löschen und die Vollversion der Software zu deinstallieren. Die weitere Aufbewahrung oder Nutzung von Lizenzdateien nach Vertragsende ist unzulässig.

§7 Support

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer für die Dauer der Lizenzlaufzeit gemäß §6 einen E-Mail-Support zur Verfügung. Der Supportanspruch erlischt mit Ablauf der vereinbarten Lizenzlaufzeit.

(2) Der Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur Installation und Einrichtung der Software, zur Bedienung der vorhandenen Funktionen sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlermeldungen.

(3) Supportanfragen sind per E-Mail an kontakt@csvgenie.de zu richten. Der Anbieter beantwortet eingehende Anfragen innerhalb von maximal 3 Tagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, sobald der Anbieter auf die Anfrage antwortet; eine vollständige Lösung innerhalb dieser Frist wird nicht garantiert.

(4) Nicht vom Support umfasst sind: Anpassungen oder Erweiterungen der Software, Leistungen im Zusammenhang mit der Infrastruktur oder Datenbank des Nutzers sowie Schulungen.

(5) Ein Anspruch auf eine bestimmte Weiterentwicklung oder dauerhaft fehlerfreie Funktion der Software besteht nicht.

§8 Updates und Update-Dienst

(1) Die Software kann bei bestehender Internetverbindung automatisch Updates vom Server des Anbieters herunterladen und installieren.

(2) Im Rahmen des Update-Prozesses werden keine Inhalte aus angebundenen Datenquellen übertragen.

(3) Der Nutzer kann den Update-Dienst durch geeignete Maßnahmen deaktivieren.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ältere Versionen der Software dauerhaft funktionsfähig bleiben.

§9 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die Software sachgemäß zu verwenden.

(2) Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, regelmäßige und angemessene Datensicherungen (Backups) durchzuführen.

(3) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen sowie schul- und organisationsrechtlichen Vorschriften.

(4) Der Nutzer ist für die sichere Verwahrung und Verwendung etwaiger Zugangsdaten verantwortlich.

§10 Optionale Integration von WebUntis

(1) Die Software kann optional Funktionen zur Verarbeitung von Daten aus WebUntis bereitstellen. Diese Funktion wird als kostenpflichtige Zusatzleistung angeboten.

(2) Der Zugriff erfolgt über die vom Nutzer bereitgestellten Zugangsdaten mittels der regulären Web-Zugangsmechanismen. Eine offizielle Programmierschnittstelle (API) wird dabei gegebenenfalls nicht verwendet.

(3) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Nutzung sowie für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von WebUntis.

(4) Die Verarbeitung der abgerufenen Daten erfolgt ausschließlich lokal auf dem System des Nutzers. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf diese Daten oder die verwendeten Zugangsdaten.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der WebUntis-Anbindung, insbesondere bei Änderungen durch den Drittanbieter.

§11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Nutzer keine ausreichenden Datensicherungsmaßnahmen gemäß §9 Abs. 2 getroffen hat.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Rahmen etwaiger Gewährleistungsansprüche gemäß §12 sowie für alle sonstigen Ansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.

§12 Gewährleistung

(1) Der Anbieter stellt die Software in dem Zustand bereit, der zum Zeitpunkt der Bereitstellung dem Stand der Technik entspricht. Eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit, ununterbrochene Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen.

(2) Etwaige Mängelansprüche des Nutzers richten sich nach den gesetzlichen Regelungen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies nach den Haftungsregelungen des §11 zulässig ist.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die Software vor dem produktiven Einsatz ausreichend zu testen und festgestellte Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, in Textform anzuzeigen (§377 HGB analog). Unterlässt der Nutzer die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die betreffenden Mängel als genehmigt und Gewährleistungsansprüche insoweit als ausgeschlossen.

§13 Datenschutz und DSGVO

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Software erfolgt ausschließlich lokal auf dem System des Nutzers.

(2) Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die durch die Software verarbeiteten personenbezogenen Daten.

(3) Der Nutzer ist als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

(4) Da der Anbieter zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf personenbezogene Daten des Nutzers hat und keine Datenverarbeitung im Auftrag des Nutzers stattfindet, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Nutzer und dem Anbieter nicht erforderlich.

(5) Im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet der Anbieter Kontaktdaten des Nutzers (insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Schulname) zur Durchführung des Lizenzvertrags. Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(6) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Webseitenbetriebs sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§14 Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist von seinen Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Leistungserbringung aufgrund von Umständen höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Stromausfälle sowie Cyberangriffe und sonstige Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Anbieters, sofern diese trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewendet werden konnten.

(2) Der Anbieter wird den Nutzer über den Eintritt eines solchen Ereignisses und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich in Textform informieren.

(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als vier Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen anteilig für den noch nicht genutzten Lizenzzeitraum erstattet.

§15 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für bestehende und künftige Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist – insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, gerichtlichen Entscheidungen oder Anpassungen des Leistungsumfangs.

(2) Änderungen der AGB werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

(3) Auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(4) Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs durch den Nutzer ist der Anbieter berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis mit angemessener Frist zu kündigen.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters in Leinfelden-Echterdingen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des auf ihrer Grundlage geschlossenen Lizenzvertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind nicht bindend.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.